Seit 1998 gibt es Erleichterungen für die Eheschließung.
Mußten früher auf alle Fälle zwei Trauzeugen die Eheschließung beim Standesamt mit Ihrer Unterschrift "beglaubigen" so ist dies heute nicht mehr zwingend notwendig.
Selbsverständlich ist es aber auch heute noch möglich mit Trauzeugen zu heiraten, seinen besten Freund, die beste Freundin mit diesem Vertauensbeweis hervorzuheben. Heiratet man mit Trauzeugen, sollte man aber auch darauf achten, daß die beiden dann ihren Personalausweis bei der Trauung auch dabei haben. Sind die Trauzeugen ausländische Staatsbürger und der deutschen Sprache nicht mächtig muss ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen werden. Die Kosten hierfür trägt das Brautpaar.

Desweiteren fiel auch die Zeit des "Aufgebotes" weg. Aus Datenschutzgründen ist der Aushang des Aufgebotes im Rathaus-Schaukasten nicht mehr erlaubt. Damit entfällt auch ein Grund fürs Aufgebot, nämlich die Öffentlichmachung des Heiratswillens der beiden zukünftigen Eheleute um schwerwiegende Einsprüche gegen die Heirat vorbringen zu können.

Rein theoretisch ist es also heute möglich sofort zu heiraten.
Wenn da nur nicht die Beschaffung aller Unterlagen für das Standesamt wäre. Dies läßt sich am besten mit den Standesbeamten abklären.
Sind alle Unterlagen vorhanden und finden Sie einen willigen Standesbeamten, können Kurzentschlossene umgehend heiraten.

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