Um die Verbindung zweier Menschen rechtlich zu verankern, bedarf es heutzutage nur einer Amtshandlung - der standesamtlichen Trauung. Damit dies nicht mehr nur eine reine Amtshandlung ohne große Romantik ist, bieten viele Standesämter besondere Räumlichkeiten, Arrangements oder Zeiten an.
Eine kirchliche Hochzeit, ein Bekenntnis des Glaubens, wird in den Kirchenbüchern verzeichnet und darf seit 1.1.2009 auch ohne standesamtliche Trauungsunterlagen von der Amtskirche vollzogen werden. Sie gilt immer noch als die festlichste Art der Trauung. Eine kirchliche Trauung ohne die standesamtliche Trauung bleibt jedoch ohne zivilrechtliche Konsequenzen, d.h. man ist nach dem Buchstaben des Gesetzes nicht verheiratet.
Wer eine kirchliche Trauung aus Überzeugung nicht wünscht, hat die Möglichkeit zusätzlich eine freie Trauung zu wählen. Freie Redner und Theologen bieten den feierlichen Rahmen, den Sie sich wünschen.
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